Widerspruch bei einer Lebensversicherung
Wollen Sie sich von Ihrer teuren Lebens- oder Rentenversicherung trennen?
Im Falle einer Kündigung könnte die Versicherung hohe Abschläge auf die eingezahlten Beiträge verlangen.
Wenn Sie aber Ihrem Versicherungsvertrag wirksam widersprechen, wird der Vertrag rückabgewickelt und Sie können die gesamten gezahlten Prämien plus Zinsen verlangen. Allerdings dürfen bestimmte Kosten wie Risikoabschläge von der Versicherung abgezogen werden. Abschluss- und Verwaltungskosten darf der Versicherer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dagegen nicht abziehen.
Der Widerspruch (oder auch Widerruf genannt) ist für Versicherungsverträge, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden, auch Jahre nach dem Vertragsschluss noch möglich, wenn der Versicherer nicht oder nicht richtig über das Widerspruchsrecht aufgeklärt hat. Der Bundesgerichtshof hat in gleich mehreren Urteilen entsprechend zugunsten der Versicherten entschieden.
Worauf Sie bei einer Lebensversicherung achten sollten
Nachfolgend werden beispielhaft bereits in der Rechtsprechung anerkannte Fehler einer Widerspruchsbelehrung aufgezählt:
- – keine Klarstellung, dass es für den wirksamen Widerspruch ausreicht, diesen innerhalb der 30-Tage-Frist (14 Tage bei Verträgen mit Abschlussdatum vor dem 8.12.2004) abzusenden
- – kein Hinweis auf die Möglichkeit eines Widerspruchs per E-Mail (für Verträge ab 2002)
- – keine deutliche Abhebung der Widerspruchsbelehrung vom übrigen Text z.B. als Teil der Versicherungsbedingungen ohne Hervorhebung
Lassen Sie Ihren Versicherungsvertrag auf diese und andere mögliche Fehler in der Widerspruchsbelehrung prüfen. Liegt ein solcher Fehler vor, können Sie widersprechen und den Vertrag rückabwickeln.
Auch wenn Sie Ihre Versicherung bereits gekündigt haben, lohnt es sich Ihren Versicherungsvertrag im Hinblick auf eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung prüfen zu lassen. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Widerspruch auch bei gekündigten Verträgen möglich.