Betriebsübergang
Ein Betriebsübergang betrifft jeden Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber den Betrieb bzw. das Unternehmen verkauft. Da die Arbeitnehmer nicht Eigentum im rechtlichen Sinne des Arbeitgebers sind, werden diese bei einem Verkauf bzw. Kauf des Unternehmens nicht direkt übernommen. Um jedoch zu verhindern, dass die Arbeitnehmer nach dem Verkauf des Unternehmens ohne Arbeitsplatz dastehen, regelt der §613 a des BGBs, dass der neue Betriebsinhaber in alle Rechten und Pflichten der zum Zeitpunkt der Übergabe bestehenden Arbeitsverhältnisse eintritt.
Ein Betriebsübergang führt also zu einem gesetzlich angeordneten automatischen Wechsel des Arbeitgebers, während das Arbeitsverhältnis im übrigen so, wie es ist, fortbesteht. Im Sinne des Arbeitsrechts ist häufig die Fragestellung zu klären, ob es sich tatsächlich um einen Betriebsübergang handelt. Sollte dies nicht der Fall sein, greift der