Visum Deutschland
in Düsseldorf, Hamburg, Bundesweit

Was benötige ich für kürzere Besuche?

Visum Deutschland

max. 90 Tage

Wann brauche ich ein Visum für Deutschland?

Kommen Sie aus einem Land, das nicht zur EU oder den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, gehört, gelten Sie als Drittstaatangehöriger und brauchen daher in der Regel ein Visum. Für einen Kurzaufenthalt (maximal 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten) können aber auch Bürger aus derzeit etwa 60 Ländern visumsfrei nach Deutschland einreisen, solange sie hier keiner Arbeit nachgehen oder Sozialleistungen beziehen. Diese Länder haben mit den Schengen-Staaten ein Abkommen zur Visaliberalisierung unterschrieben.

Schengenvisum – für kurzzeitige Aufenthalte in Deutschland

Deutschland gehört zu einem der 26 Schengen-Staaten. Der Schengen-Raum ist die die größte visumfreie Zone der Welt für den freien und uneingeschränkten Personenverkehr. Diese Zone deckt sowohl die meisten EU-Länder als auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz ab. Ein Schengen-Visum berechtigt den Inhaber, sich an maximal 90 Tagen während eines Zeitraums von 180 Tagen frei innerhalb des Schengen-Raums zu bewegen. Aktuell gelten 104 Länder als visumspflichtige Staaten, deren Bürger für die Einreise nach Deutschland bzw. in den Schengen-Raum ein Schengenvisum benötigen. Mit diesen Staaten gibt es aktuell keine Abkommen zur Visaliberalisierung.

Von diesen grundsätzlichen Regelungen gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen. Wenn Sie also eine Reise nach Deutschland planen, empfehlen wir, vorab individuell zu prüfen, ob Sie in Ihrem konkreten Fall ein Visum benötigen oder ob für Sie unter Umständen eine Ausnahme greift.

Visum Deutschland

über 90 Tage

Nationales Visum – für längerfristige Aufenthalte in Deutschland

Während das Schengenvisum kurzfristige Aufenthalte ermöglicht, brauchen Sie für einen Aufenthalt in Deutschland, der länger als 90 Tage dauert, ein nationales Visum. Das nationale Visum wird von der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung erteilt und erfordert einen bestimmten Aufenthaltszweck. Dazu gehören unter anderem

  • Ausbildung oder Studium

  • Familienzusammenführung

  • Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

  • Arbeitsplatzsuche

  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe

  • besondere Aufenthaltsrechte (z.B. das Recht auf Wiederkehr)

Nach der Einreise mit einem nationalen Visum können Sie vor Ablauf Ihres Visums eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Der schnelle und sichere Weg zum Visum

Wir sorgen dafür, dass Sie oder Ihre ausländischen Arbeitnehmer legal und sicher in Deutschland arbeiten und leben können. Wir kümmern uns um den Visumsantrag für die Fachkräfte und ihre Angehörigen, prüfen alle dafür notwendigen Dokumente und vertreten Ihr Anliegen allumfassend vor den entsprechenden Behörden. Professionell, schnell und bei Bedarf mit gerichtlicher Hilfe.

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