Staatsangehörigenausweis beantragen in Düsseldorf, Hamburg, Bundesweit
Warum, weshalb, wieso?
Und vor allem: Wie?

Besitze ich die deutsche Staatsangehörigkeit?
Grundsätzlich basiert das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz auf dem sogenannten Abstammungsprinzip. Der häufigste Erwerbsgrund der deutschen Staatsbürgerschaft ist also die Abstammung von einem deutschen Elternteil bzw. von deutschen Vorfahren. Seit dem 1. Januar 2000 erhalten auch in Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern, bei der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, sofern die Eltern gewisse Aufenthaltskriterien erfüllen.
Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird manchmal von Behörden wie den zuständigen Auslandsvertretungen verlangt, um verbindlich festzustellen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ein deutscher Personalausweis bzw. Reisepass ist zwar ein deutliches Indiz, aber kein rechtsgültiger Beweis über den tatsächlichen Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ist das nicht typisch deutsch?
Nicht unbedingt, denn viele Antragsstellende blicken auf bewegte und komplexe Biografien ihres eigenen Lebens oder das ihrer Vorfahren. Familiäre Ereignisse wie z.B. Geburt, Eheschließung oder Adoption sind für den Verlust oder Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ebenso entscheidend wie polithistorische Konsequenzen, z.B. Auswanderungen Zwangseinbürgerungen oder neue Rechtsprechungen.
Die Behörde verlangt von mir einen Staatsangehörigenausweis
Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn Sie erstmalig einen deutschen Reisepass oder Rente im Ausland beantragen möchten. In dem Feststellungsverfahren wird ermittelt, wann und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und ob Sie diese heute noch besitzen. Um Ihre Staatsangehörigkeit glaubhaft zu machen, benötigen Sie Dokumente, die Ihre Abstammung bis zu einem 1914 oder davor geborenen Vorfahren nachweisen. Das sind meistens Personenstandsurkunden und Wohnsitznachweise.
Nicht immer ist das aufwändige Feststellungsverfahren aber nötig oder gerechtfertigt. Oftmals reicht ein deutscher Personalausweis oder der Reisepass als Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit aus.
In diesen und in allen anderen Angelegenheiten zur Beantragung Ihres Staatsangehörigenausweis beraten und vertreten wir Sie mit dem fachkundigen Know-how unserer jahrelangen Rechtsexpertise.
