Freizügigkeitsgesetz – Beratung in Düsseldorf, Hamburg, Bundesweit
Ihre Rechte und Pflichten als Unionsbürger
Freizügigkeitsgesetz/EU
Das Freizügigkeitsgesetz/EU regelt die Einreise und den Aufenthalt von EU-Bürgern innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dank des Freizügigkeitsrechts können sich Unionsbürger frei in der EU bewegen und wirtschaftlich betätigen. Im Artikel 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) heißt es dazu:
Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.
Das Wörtchen „vorbehaltlich“ greift es bereits voraus: Es gibt Bedingungen, und diese werden in der sogenannten Freizügigkeitsrichtlinie vorgegeben. Hier werden Rechte und Pflichten von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen bei Einreise und Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten definiert.


Wann gilt mein Aufenthaltsrecht länger als 3 Monate?
Für ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten müssen Sie laut Freizügigkeitsrichtlinie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Freizügigkeitsberechtigt sind demnach
Arbeitnehmer sowie Unionsbürger, die sich zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen,
Selbstständige sowie Erbringer von Dienstleistungen,
nicht erwerbstätige Unionsbürger, sofern sie über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen,
Unionsbürger, die nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben
und nachziehende bzw. begleitende Familienangehörige.
Kann ich mein Freizügigkeitsrecht in Deutschland auch wieder verlieren?
Ja, unter gewissen Umständen kann die Freizügigkeit auch wieder entzogen werden. Diese betreffen die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder die Gesundheit. Dazu zählen unter anderem
Krankheiten mit epidemischem Potenzial,
eine schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, die auf das persönliche Verhalten des Unionsbürgers zurückgeht,
sowie verfälschte Dokumente oder die Vorspiegelung falscher Tatsachen (z.B. falsche Anhaben über das Arbeitsverhältnis oder Scheinehen).
H3: Haben Sie noch Fragen oder Anliegen zur Freizügigkeit?
Mit unserem juristischen Know-how – insbesondere zu Migrations- bzw. Ausländerrecht – sind Sie zu den Themen Einreise und Aufenthalt in Deutschland an der besten Adresse. Wir wissen, wie die Behörden ticken und vertreten Ihre Interessen ohne „Wenn und Aber“.
