Einbürgerung: Vom Anspruch bis zum Antrag in Düsseldorf, Hamburg, Bundesweit

Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich in Deutschland einbürgern lassen?

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Die Einbürgerung lohnt sich

Haben Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mit der Geburt erworben, können Sie sich unter gewissen Voraussetzungen dennoch einbürgern lassen. Die Einbürgerung bietet Ihnen viele Vorteile – vor allem politische bzw. gesellschaftliche Teilhabe sowie rechtliche Gleichstellung zu allen anderen deutschen Staatsangehörigen. Dazu gehören:

Einbürgerung
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Allgemeines Wahlrecht

Einbürgerung

Zugang zu allen Berufen, unabhängig Ihres früheren Aufenthaltstitels

Einbürgerung

EU-Bürgerschaft bzw. EU-Freizügigkeit

Einbürgerung

EU-Bürgerschaft bzw. EU-Freizügigkeit

Einbürgerung

Mehr Reisefreiheit durch Visafreiheit in fast 200 Ländern der Welt

Einbürgerung

Staatlicher bzw. konsularischer Schutz

Wann habe ich Anspruch auf eine Einbürgerung?

In der Regel führen folgende Voraussetzungen zur deutschen Staatsbürgerschaft:

  • Sie leben seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland.

  • Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind eindeutig geklärt.

  • Sie besitzen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.

  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren.

  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.

  • Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.

  • Sie bekennen sich zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

  • Sie sind straffrei.

  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung zu verlieren bzw. aufzugeben.

Von diesen Voraussetzungen bestehen je nach Einzelfall viele Ausnahmen. Ehegatten von Deutschen können z.B. unter vereinfachten Voraussetzungen eingebürgert werden.

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Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft?

Grundsätzlich gilt, dass jemand, der die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben muss. Davon ausgenommen sind aber insbesondere Staatsangehörige der anderen EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz. Je nach Einzelfall kann die Einbürgerung in Deutschland auch mit einer doppelten Staatsbürgerschaft genehmigt werden. Manche Länder, wie zum Beispiel Marokko, Kuba oder der Iran erlauben ihren Bürgern erst gar nicht, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufzugeben. Lassen Sie sich als Staatsbürger eines dieser Länder in Deutschland einbürgern, behalten sie Ihre erste Staatsbürgerschaft automatisch.

Ermessenseinbürgerung

Sollten Sie nicht alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, kann Ihrer Einbürgerung unter gewissen Umständen dennoch zugestimmt werden – und zwar nach Ermessen der prüfenden Behörde. Diese Ermessenseinbürgerung gibt den Einbürgerungsbehörden die Möglichkeit, zu einer positiven Entscheidung zu kommen, wenn ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht und folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

  • rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (i.d.R. ebenfalls 8 Jahre)

  • ausreichend Wohnraum

  • Straffreiheit

  • gesicherter Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen

Für weitere Fragen und Anliegen zu Ihrer Einbürgerung oder zum Einbürgerungsantrag können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

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