Kündigungsschutzklage in Düsseldorf & Hamburg – Wann lohnt sich dies?

Und was wollen Sie damit erreichen?

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Ziel einer Kündigungsschutzklage ist die Feststellung des Arbeitsgerichts, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis weiterhin fortbesteht. Nach Klageerhebung wird vom Arbeitsgericht ein erster Verhandlungstermin (Gütetermin) bestimmt, in dem Sie und Ihr Arbeitgeber die Streitigkeit dem Kammervorsitzenden vortragen können. Oftmals kommt es in diesem Termin schon zu einer gütlichen Einigung.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird ein weiterer Termin anberaumt, der vor der vollständig besetzten Kammer des Arbeitsgerichts stattfindet (Kammertermin). Entweder einigt man sich jetzt doch noch auf einen Abfindungsvergleich – oder es ergeht ein Urteil.

Sofern die Klage Erfolg hat, steht mit dem gerichtlichen Urteil fest, dass die Kündigung unwirksam gewesen ist und das Arbeitsverhältnis weiterhin fortbesteht. Sie als Arbeitnehmer verrichten dann weiterhin Ihre Tätigkeit und Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen weiterhin den Lohn.

Kündigungsschutzklage
Kündigungsschutzklage

Wie stehen meine Erfolgsaussichten bei einer Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich immer dann, wenn Sie als Arbeitnehmer berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit Ihrer Kündigung haben – zum Beispiel, weil Sie keinen ordentlichen Kündigungsgrund erkennen oder gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfristen nicht eingehalten worden sind. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind von Fall zu Fall unterschiedlich und messen sich auch daran, ob Sie wieder in den Betrieb zurückkehren möchten oder die Zahlung einer Abfindung anstreben. Auch das sollten Sie sich vor der Klageerhebung gut überlegen. Abfindungen lassen sich nach unserer Erfahrung oftmals auch außergerichtlich vereinbaren.

Bei Fragen rund um Ihre Kündigung sowie weiteren arbeitsrechtlichen Anliegen beraten und unterstützten wir Sie gerne. Im Falle einer Kündigungsschutzklage vertreten und verhandeln wir Ihre Interessen natürlich auch vor Gericht.