Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für Düsseldorf, Hamburg, Bundesweit
Ihr Weg zur Niederlassungserlaubnis und einem dauerhaften Aufenthalt in der EU
Wer bekommt Daueraufenthalt EU?
Ein Daueraufenthalt-EU entspricht ähnlich der Niederlassungserlaubnis einem unbefristetem Aufenthaltstitel. Der wesentliche Unterschied zwischen der Niederlassungserlaubnis und dem Daueraufenthalt -EU besteht darin, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU ein Recht auf Weiterwanderung in einen anderen europäischen Mitgliedstaat beinhaltet. Damit sind Sie berechtigt, einer innerhalb der EU räumlich unbeschränkten Erwerbstätigkeit nachzugehen. In der Regel müssen für die Erteilung eines Daueraufenthalts-EU folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.
- Sie bestreiten Ihren Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel.
- Sie können mindestens 60 Monate geleistete Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung oder vergleichbare Aufwendungen nachweisen und verfügen zudem über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
- Sie sind in den letzten drei Jahren nicht straffällig geworden.
- Sie haben ausreichend gute Deutschkenntnisse (B1-Niveau) und verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben genügend Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.


Voraussetzungen und Vereinfachungen für die Niederlassungserlaubnis
Für eine Niederlassungserlaubnis gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Daueraufenthalt-EU. In bestimmten Fällen geht’s aber auch schneller und einfacher. So kann zum Beispiel nach § 28 Abs. 2 AufenthG bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden, wenn Sie sich in einer familiären Gemeinschaft (in der Regel Ehe) mit einem deutschen Staatsangehörigen befinden. Auch als Inhaber der Blauen Karte EU, als Absolvent einer deutschen Berufsausbildung oder eines Studiums, als hochqualifizierte Fachkraft oder als seit mindestens drei Jahren erfolgreicher Freelancer profitieren Sie von erleichterten Bedingungen beim Beantragen Ihrer Niederlassungserlaubnis.
Wie auch immer Ihre aktuelle Situation aussieht, ob Sie Hilfe bei entsprechenden Anträgen benötigen oder überzeugungsstarke Unterstützung bei der Erteilung durch die Behörde brauchen – wir vertreten Sie in all Ihren Anliegen rund um Ihren Aufenthaltstitel.