Blaue Karte EU
in Düsseldorf & Hamburg
Der Weg in die Erwerbsimmigration für Akademiker
Die Vorteile der Blauen Karte EU
Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für Akademiker und birgt viele Vorteile. So können Inhaber nach dem Gültigkeitsablauf oder bei gewissen Voraussetzungen bereits nach 21 Monaten eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Außerdem können Sie mit der Blauen Karte EU visumsfrei innerhalb des Schengen-Raumes reisen – sofern Ihre Aufenthalte nicht länger als 90 Tage dauern. Auch der Familiennachzug wird Ihnen erleichtert, weil zuziehende Ehepartner keine Deutschkenntnisse vorweisen müssen.

Wer bekommt die Blaue Karte EU?
Für die Erteilung der Blauen Karte EU brauchen Sie zunächst ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Dazu reicht auch die Vorlage eines Arbeitsvertragsentwurfs. Zudem müssen Sie eine akademische Ausbildung vorweisen können. Eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung ist eine Person mit einem inländischen oder einem ausländischen Hochschulabschluss. Der ausländische Hochschulabschluss muss dafür entweder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar oder in Deutschland anerkannt sein. Weiterführende Informationen zu Ihrem Hochabschluss und der Vergleichbarkeit finden Sie auf dem Infoprotal zu ausländischen Bildungsabschlüssen. In manchen Fällen kann die Anerkennung des Hochschulabschlusses auch durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) festgestellt werden.
Was muss noch erfüllt sein?
Für die Erteilung der Blauen Karte EU sollte die angestrebte Tätigkeit Ihrer akademischen Qualifikation angemessen sein.
Das heißt, dass Ihre Beschäftigung Zusammenhänge mit Ihren im Studium erworbenen Kenntnissen haben sollte.
Ein wichtiger Aspekt ist außerdem Ihr jährliches Bruttoeinkommen. Das muss aktuell (2023) 58.400 Euro im Jahr übersteigen, ändert sich aber jährlich analog zur Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Bestimmte Mangelberufe (z.B. Ingenieure, Mathematiker, Naturwissenschaftler oder IT-Fachkräfte) werden bei dieser Voraussetzung privilegiert. Wenn Sie in einem solchen Mangelberuf tätig werden, reduziert sich das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU.
Verlassen Sie sich auf die professionelle Hilfe der MSH migration professionals
Wenn die o.g. Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllt sind, haben Sie auch Anspruch auf eine entsprechende Erteilung. Allerdings verlaufen die Verfahren vor den zuständigen Ausländerbehörden im Inland bzw. bei den deutschen Botschaften und Konsulaten nicht immer reibungslos. Um Probleme und unnötige Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir, sich an einen auf Erwerbsmigration spezialisierten Rechtsbeistand zu wenden. Glücklicherweise befinden Sie sich in diesem Fall bereits auf der richtigen Seite. Denn wir beraten Sie vorab zu Ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation, stellen die erforderlichen Anträge und führen für Sie die Verhandlungen mit der Ausländerbehörde bzw. der deutschen Auslandsvertretung.