Aufenthaltstitel für ausländische Fachkräfte in Düsseldorf, Hamburg, Bundesweit
Wir schaffen die rechtliche Grundlage für Ihre Relocation nach Deutschland.
Aufenthaltstitel und nationales Visum
Wenn Sie als Bürger aus Nicht-EU-Staaten länger als 3 Monate in Düsseldorf oder sonst wo in Deutschland bleiben möchten (z.B. zum Zwecke einer Beschäftigung oder eines Studiums), benötigen Sie für die Einreise ein nationales Visum und für Ihren Aufenthalt einen entsprechenden Aufenthaltstitel. Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea, Großbritanniens und Nordirland sowie der USA können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Alle anderen Staatsangehörigen benötigen für einen längerfristigen Aufenthalt grundsätzlich die Zustimmung der entsprechenden Auslandsvertretung – und zwar noch vor der Einreise.
Deshalb sollte eine Relocation gut und von langer Hand geplant sein. Denn das Verfahren kann manchmal bis zu drei Monate und länger dauern. Die gute Nachricht: Visa, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigen, bedürfen oftmals nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde und können schneller erteilt werden.


Als ausländische Fachkraft in Deutschland arbeiten
Um einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als ausländische Fachkraft zu erhalten, müssen laut Auswärtigem Amt vier Kriterien erfüllt sein:
Ihre ausländische Qualifikation wurde anerkannt.
Sie haben bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot erhalten.
Sie haben die Berufsausübungserlaubnis erhalten, oder sie wurde Ihnen bereits zugesichert.
Und Sie müssen allgemeine ausländerrechtliche Voraussetzungen erfüllen, wie z. B. gültiger Pass, gesicherter Lebensunterhalt etc.
Wir helfen und unterstützen Sie von der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen über den Antrag Ihres Visums bis zur Durchsetzung Ihres rechtssicheren Aufenthaltstitels. Zudem vertreten wir Sie durchsetzungsstark vor den entsprechenden Behörden.