Aufhebungsvertrag Arbeitnehmer
in Düsseldorf, Hamburg, Bundesweit
Wir zeigen Ihnen Ihre Verhandlungsspielräume
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf. Das birgt in der Regel viele Vorteile für Ihren Arbeitgeber, der weder an Kündigungsgründe- noch an Kündigungsfristen gebunden ist und sich auch keine Gedanken um mögliche gerichtliche Klagen machen muss. Auch eine Kündigung, die vor Gericht nicht standhalten würde, kann durch einen Aufhebungsvertrag ersetzt und wirksam werden. Juristische Vorteile für Sie als Arbeitnehmer ergeben sich bei einem Aufhebungsvertrag kaum und müssen darum verhandelt werden – auch um z.B. ungewollte Sperrzeiten für das Arbeitslosengeld (ALG 1) zu vermeiden.


Vermeiden Sie Nachteile, die sich aus einem Aufhebungsvertrag ergeben können
Die Bundesagentur für Arbeit wertet einen einvernehmlich abgeschlossenen Aufhebungsvertrag zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und Ihrem Arbeitgeber nicht anders als hätten Sie selbst gekündigt. Das heißt, dass Sie mit einer 12-wöchigen Sperrzeit für die Auszahlung Ihres Arbeitslosengelds rechnen müssen. Das sollte bei Verhandlung um Ihre Abfindung, die Teil Ihres Aufhebungsvertrags sein kann, bedacht werden. Außerdem sollte es in Ihrem Interesse sein, möglichen Resturlaub entweder „mitzunehmen“ oder auszahlen zu lassen. Bei den weiteren Fallstricken, wie z.B. der Einhaltung der Kündigungsfrist oder Angabe von Gründen in dem Aufhebungsvertrag, sind wir Ihnen gerne behilflich, um eine Sperrzeit zu vermeiden.
Verhandlungen um den Aufhebungsvertrag – Nutzen Sie Ihre Vorteile
Denken Sie immer daran, dass Sie bei den Verhandlungen um einen Aufhebungsvertrag oft am längeren Hebel sitzen. Denn in vielen Fällen möchte der Arbeitgeber die Unterschrift so günstig wie möglich für ihn durchboxen, weil der Aufhebungsvertrag die für ihn beste Alternative zur Kündigung ist. Um das Beste für Sie und Ihre Interessen herauszuholen, sollten Sie sich unsere arbeitsrechtliche Expertise sichern. Wir beraten, wir prüfen, wir vertreten Sie. Für Ihr Recht und Ihre Belange.
