Abmahnung Arbeitnehmer –
Beratung in Düsseldorf, Hamburg, Bundesweit
Was Sie als Arbeitnehmer über die Abmahnung wissen sollten
Abmahnung – die Gelbe Karte der Arbeitswelt
Durch eine Abmahnung weist Ihr Arbeitgeber Sie auf vertragswidriges Verhalten hin, fordert Sie gleichzeitig auf, dieses abzustellen und macht verständlich, dass wiederholtes Fehlverhalten eine Kündigung zur Folge hat. Ein bisschen also wie die Gelbe Karte im Fußball, auf die auch Rot folgen kann. Nicht jedes Gelb ist aber auch gerechtfertigt, und nicht jede Abmahnung ist auch wirksam ist. Denn Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht einfach abmahnen, weil ihm Ihre Nase missfällt, sondern nur, wenn Sie Ihre arbeitsrechtliche Pflicht verletzt haben.
H2: Mögliche Abmahnungsgründe für Arbeitnehmer
Alkohol- oder Drogenkonsum trotz zulässigem Verbot
Arbeitsverweigerung
Verletzung der Anzeige- und Nachweispflichten bei Krankheit (Krankfeiern)
Ungenehmigte Nutzung von Internet/Telefonie auf den Endgeräten des Arbeitgebers
Mobbing
Regelmäßige Verspätungen
Verstoß gegen Schutzpflichten


Wann sind Abmahnungen unwirksam?
Zunächst einmal muss eine Abmahnung verhältnismäßig sein. Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht wegen einzelner Bagatellen abmahnen. Außerdem muss der Pflichtverstoß bewiesen werden. Unbeweisbare Behauptungen rechtfertigen keine Abmahnung.
Zu den häufigsten nicht rechtmäßigen Abmahnungen gehört die Abmahnung wegen Krankheit. Diese kann nicht wirksam sein, weil Sie als Arbeitnehmer Ihr angebliches „Fehlverhalten“ gar nicht „abstellen“ können. Auch eine Abmahnung gegen die Verletzung von Pflichten, die gar nicht bestehen, sind unwirksam. Hier hilft in der Regel ein einfacher Blick in den Arbeitsvertrag.
Kann ich als Arbeitnehmer auch meinen Arbeitgeber abmahnen?
Eine Abmahnung kann immer dann ausgesprochen werden, wenn einer der beiden Vertragsparteien gegen gemeinsam vereinbarte Pflichten im Arbeitsvertrag verstößt. Daher können Sie als Arbeitnehmer selbstverständlich auch Ihren Arbeitgeber bzw. Ihren Vorgesetzten, die Abteilungsleitung oder die Geschäftsführung abmahnen. Häufige Gründe sind zum Beispiel eine ausbleibende und verspätete Lohnfortzahlung, vertraglich ungerechtfertigte Überstunden oder Mobbing. Letzteres kann übrigens auch ein Abmahnungsgrund sein, wenn der Chef informiert ist, aber nichts dagegen tut.
Unsere Empfehlung
Sollten Sie selbst von einer Abmahnung bedroht sein oder darüber nachdenken, Ihren Chef abzumahnen, suchen Sie zunächst einmal das gemeinsame Gespräch. Oftmals lassen sich Differenzen und Missstände auch ohne arbeitsrechtliche Mittel klären. In allen anderen Fällen verlassen Sie sich auf unsere kompetente und professionelle Rechtshilfe. Wir prüfen Ihren Fall und vertreten Sie, wenn es sein muss, auch vor Gericht.