Die außerordentliche Kündigung
in Düsseldorf, Hamburg & Bundesweit
Wenn es nicht mehr anders geht…
Wann kann ich als Arbeitgeber fristlos kündigen?
Es gibt Ausnahmefälle, in denen Sie Ihrem Angestellten fristlos, also außerordentlich, kündigen können. Dafür müssen wichtige Gründe vorliegen, die ein Fortsetzen des aktuellen Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Je nach Vorfall bzw. Situation sollten Sie diese Art der Kündigung als letztes Mittel der Wahl nutzen, nachdem mildere Maßnahmen ausgeschöpft sind. Schließlich hat die fristlose Kündigung für den Arbeitnehmer erhebliche Nachteile.
Wann ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?
Um die außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, müssen die vorgefallen Umstände zu einer konkreten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses und zu bereits entstandenen oder zukünftigen Schäden für das Unternehmen führen. Beispiele wie andauernde Arbeitsverweigerung, Straftaten wie Sachbeschädigung oder Diebstahl, Arbeitszeitbetrug und auch die sexuelle Belästigung der Arbeitskollegin können das Vorliegen eines wichtigen Grunds erfüllen.

Muss ich als Unternehmer für die außerordentliche Kündigung Fristen einhalten?
Kurz: Ja. Selbst die sogenannte fristlose Kündigung unterliegt einer Frist und muss innerhalb von maximal 2 Wochen nach Bekanntwerden des wichtigen Kündigungsgrunds ausgesprochen werden. Andernfalls ist sie unwirksam.
Wie gehe ich bei der fristlosen Kündigung auf Nummer sicher?
Sollten Sie in Erwägung ziehen, einem betroffenen Angestellten die außerordentliche Kündigung auszusprechen, macht es Sinn sich im Vorfeld juristisch abzusichern. Wir stehen Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.