Fristgerechte Kündigung
als Arbeitgeber
in Düsseldorf, Hamburg & Bundesweit
Ordentliche und außerordentliche
Kündigung – wie das geht
Kündigung ist nicht gleich Kündigung
Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird der geschlossene Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von einer Seite beendet. Die Zustimmung des anderen Vertragspartners entfällt also. Es wird zwischen drei verschiedenen Arten der Kündigung unterschieden:
ordentliche Kündigung
außerordentliche Kündigung
Änderungskündigung
Mit einer ordentlichen Kündigung wird der Vertrag zu den gesetzlich bzw. vertraglich festgelegten Kündigungsfristen beendet.
Während Arbeitnehmer jederzeit den Vertrag ordentlich kündigen können, müssen Sie als Arbeitgeber bei ordentlichen Kündigungen die Regelungen des Kündigungsschutzes beachten, wenn dieses auf Ihren Betrieb Anwendung findet. Dagegen müssen sich außerordentliche Kündigungen nicht an die vereinbarten Kündigungsfristen halten und können mit sofortiger Wirkung, also fristlos, erfolgen.


Was ist die Änderungskündigung?
Möchten Sie als Unternehmer Änderungen am Arbeitsvertrag vornehmen, benötigen Sie zwingend die Zustimmung des entsprechenden Arbeitnehmers. Sollte dieser die Zustimmung verweigern, haben Sie die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag zu kündigen – verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Konditionen fortzusetzen. Oftmals kommen Änderungskündigungen zum Beispiel wegen neuer Arbeitszeiten, Standortschließungen oder Gehaltskürzungen zum Einsatz. Auch während der Hochphase der Corona-Pandemie ist die Änderungskündigung ein wesentliches Instrument zur Durchsetzung der Kurzarbeit gewesen.
Was muss ich als Arbeitgeber bei einer Kündigung beachten?
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und ist erst dann wirksam, wenn sie der anderen Vertragspartei zugeht. Im „Juristensprech“ heißt es dazu, dass die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt und unter gewöhnlichen Umständen damit zu rechnen ist, dass der Empfänger die Kündigung zur Kenntnis nehmen konnte. In den vielen Fällen ist dieser Machtbereich der Briefkasten und die gewöhnlichen Umstände seine regelmäßige Leerung beim üblichen Postlauf.
Im Idealfall sollten Kündigungen daher persönlich im Beisein eines Zeugen oder durch einen Boten übergeben werden. Dieser kann im Zweifel bestätigen, dass er das Kündigungsschreiben eingeworfen oder übergeben hat.
Warum ist der Zeitpunkt des Kündigungszugangs so wichtig?
Spätestens bei der ordentlichen Kündigung durch Sie als Arbeitgeber ist der Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens ausschlaggebend für die Berechnung der Kündigungsfrist.
Der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen den Vertragsparteien und kann wie oben beschrieben doch so leicht vermieden werden.