Beschleunigtes Fachkräfteverfahren in Düsseldorf, Hamburg & Bundesweit
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Namen auch verdient.
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Mehr InformationenFür wen gilt das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Auch in den kommenden Jahren bleibt der Fachkräftemangel die größte Herausforderung des deutschen Arbeitsmarkts. Eine der durch die Bundesregierung angestoßenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum 1. März 2020. Denn das Gesetz eröffnet Arbeitgebern die Möglichkeit, Fachkräfte außerhalb der EU schneller zu gewinnen und das Einreiseverfahren zu verkürzen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an:
- Fachkräfte mit Berufsausbildung
- Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- Auszubildende
- Berufsschülerinnen und Berufsschüler, wenn eine Anschlusstätigkeit nach Absolvierung der schulischen Berufsausbildung nachgewiesen wird
- Fachkräfte, die für Qualifizierungsmaßnahmen zur Berufsanerkennung einreisen
- Sonstige qualifizierte Beschäftigte (z.B. IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation, aber mit berufspraktischen Erfahrungen oder Forscherinnen und Forscher)


Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahren
- Zunächst stellen Sie online einen Antrag an die zuständige zentrale Ausländerbehörde. Nach Prüfung der online eingereichten Unterlagen werden i.d.R. weitere Unterlagen von Ihnen als Arbeitgeber angefordert.
- Nach Vorlage aller angeforderten Unterlagen schließen Sie als Arbeitgeber mit der zuständigen zentralen Ausländerbehörde eine Vereinbarung über die Bevollmächtigung und Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft sowie aller Beteiligten und legen die weiteren Abläufe inklusive Fristen fest.
- Im nächsten Schritt erhalten Sie als Auftraggeber die Rechnung über 411,00 €.
- Anschließend informiert Sie die zentrale Ausländerbehörde darüber, welche Vorverfahren und welche Zustimmungen erforderlich sind.
- Sind Vorverfahren, wie z.B. die Anerkennung einer Qualifikation (für Akademiker oder Ausbildungsberufe) erforderlich, weist die zentrale Ausländerbehörde Sie darauf hin, und Sie führen diese Vorverfahren selbst mit den zuständigen Behörden.
- Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit holt die zentrale Ausländerbehörde ein.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, alle erforderlichen Vorverfahren durchgeführt und liegt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vor, erteilt die zentrale Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung, die Sie als bevollmächtigter Arbeitgeber Ihrer Fachkraft ins Ausland weiterleiten. Damit kann ihr künftiger Arbeitnehmer bei der hiesigen deutschen Auslandvertretung das nationale Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen.
- Den Termin für die persönliche Antragstellung bei der deutschen Auslandvertretung im Visumsverfahren buchen Sie oder Ihre Fachkraft. Die deutsche Auslandvertretung muss einen Termin für die Antragstellung innerhalb von drei Wochen ermöglichen.
Ablauf des Antrags auf nationales Visum zur Beschäftigung bei der deutschen Auslandsvertretung
- Ihre Fachkraft muss einen Termin für die persönliche Antragstellung bei der deutschen Auslandvertretung buchen und wahrnehmen.
- In diesem Termin werden die im konkreten Fall erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Fehlen Unterlagen, kann der Antrag ggfs. nicht angenommen oder schlimmstenfalls direkt abgelehnt werden.
- Im nächsten Schritt prüft die deutsche Auslandsvertretung die entsprechenden Erteilungsvoraussetzungen und die eingereichten Unterlagen.
- Sind alle Voraussetzungen aus der Sicht der Botschaft erfüllt, wird das nationale Visum zur Einreise nach Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung erteilt.

Wer hilft beim beschleunigten Fachkräfteverfahren?
Mit unserem juristischen Know-how helfen wir Ihnen, die typischen Stolperfallen, die bei der Ausländerbehörde bzw. der Bundesagentur für Arbeit entstehen und zu negativen Entscheidungen führen können, zu vermeiden.
Damit Sie sich als Arbeitgeber auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, wickeln wir für Sie sämtliche oben genannten Schritte (bis auf die Zahlung der Gebühr von 411,00 €) rechtssicher ab. Selbstverständlich übernehmen wir dabei auch die Korrespondenz mit allen beteiligten Behörden.