Beschleunigtes Fachkräfteverfahren in Düsseldorf, Hamburg & Bundesweit

Wir sorgen dafür, dass es seinen
Namen auch verdient.

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Für wen gilt das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Auch in den kommenden Jahren bleibt der Fachkräftemangel die größte Herausforderung des deutschen Arbeitsmarkts. Eine der durch die Bundesregierung angestoßenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum 1. März 2020. Denn das Gesetz eröffnet Arbeitgebern die Möglichkeit, Fachkräfte außerhalb der EU schneller zu gewinnen und das Einreiseverfahren zu verkürzen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an: 

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahren

Ablauf des Antrags auf nationales Visum zur Beschäftigung bei der deutschen Auslandsvertretung

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Wer hilft beim beschleunigten Fachkräfteverfahren?

Mit unserem juristischen Know-how helfen wir Ihnen, die typischen Stolperfallen, die bei der Ausländerbehörde bzw. der Bundesagentur für Arbeit entstehen und zu negativen Entscheidungen führen können, zu vermeiden. 

Damit Sie sich als Arbeitgeber auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, wickeln wir für Sie sämtliche oben genannten Schritte (bis auf die Zahlung der Gebühr von 411,00 €) rechtssicher ab. Selbstverständlich übernehmen wir dabei auch die Korrespondenz mit allen beteiligten Behörden.