Aufhebungsvertrag
in Düsseldorf, Hamburg, Bundesweit – Das sind die Vorteile für Arbeitgeber

Darum kann sich die beidseitige
Auflösung des Arbeitsverhältnisses lohnen.

Der Aufhebungsvertrag – gute Alternative zur Kündigung?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine vertraglich festgehaltene Vereinbarung zwischen Ihnen als Arbeitgeber und Ihrem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzulösen. Im Gegensatz zur einseitigen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis so einvernehmlich von beiden Seiten aufgelöst. Rechtswirksam wird ein solcher Auflösungsvertrag gem. § 623 BGB erst schriftlich. SMS, Fax oder E-Mail sind nicht gültig.

Vorteile eines Aufhebungsvertrags für Unternehmer

Für Sie als Arbeitgeber hat der Aufhebungsvertrag den Vorteil, dass das Arbeitsverhältnis rechtssicher und ohne Kündigungsgründe bzw. -fristen beendet werden kann. So sparen Sie sich gegebenenfalls nicht nur ein riskantes Kündigungsschutzverfahren, sondern können Ihre Kosten sehr viel besser kalkulieren.

Allerdings birgt auch der Auflösungsvertrag gewisse Risiken – insbesondere bei der Aufklärungspflicht über sozialrechtliche Folgen für den Arbeitnehmer. Spätesten da kommen wir ins Spiel. Wir beraten Sie zu den Modalitäten Ihres Aufhebungsvertrags, schätzen den bestehenden Verhandlungsspielraum in Ihrem Sinne ein und sorgen dafür, dass Sie auch Ihren Pflichten fehlerfrei nachkommen.

Aufhebungsvertrag