Arbeitsvertrag für
Düsseldorf, Hamburg & Bundesweit

Die rechtliche Grundlage
für ein Arbeitsverhältnis

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Was genau ist ein Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag ist der zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

geschlossene Dienstvertrag. In § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unter „Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag“ heißt es dazu:

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

Wir übersetzen: Der Arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen Vertragspflichten beider Parteien und legt fest, dass ein Arbeitnehmer seine Dienste einem Arbeitgeber entgeltlich zur Verfügung stellt. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen können die Inhalte des Arbeitsvertrags frei verhandelt werden.

Durch die Gesetzesänderung zum 01.08.2022 sind Ihnen als Arbeitgeber allerdings zusätzliche Pflichten hinsichtlich der Formulierung eines Arbeitsvertrags auferlegt worden. Bei Verstößen dagegen droht ein Bußgeld bis zu 2.000 €. Umso wichtiger ist es, Ihre Verträge rechtssicher gestalten zu lassen.

Außerdem bietet ein Arbeitsvertrag immer Klarheit für beide Vertragsparteien und sorgt im Idealfall dafür, dass es bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Streitigkeiten über die wesentlichen Vereinbarungen gibt.

Arbeitsvertrag

Wann wird befristet zu unbefristet?

Das ist wohl eine der wichtigsten Unterscheidungen bei allen Arbeitsverträgen. Dabei gilt: Ohne einen sachlichen Grund darf ein Arbeitsvertrag höchstens auf 2 Jahre befristet sein. Innerhalb dieser Zeit sind drei Verlängerungen möglich. Ist die Befristung anschließend unwirksam, liegt ein unbefristeter Vertrag vor.

Gerade die Wirksamkeit von Befristungen birgt immer wieder Konfliktpotenzial, das nicht selten vor Gericht endet.

Damit sowohl Sie als Arbeitgeber als auch Ihre Arbeitnehmer wissen, wo sie dran sind, sollten Arbeitsverträge bestenfalls vor der Vertragsunterzeichnung juristisch geprüft werden.

Möchten Sie auf unsere langjährige Expertise zum Thema Arbeitsrecht zurückgreifen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen zu allen Fragen rund um den Arbeitsvertrag zwischen Ihnen als Arbeitgeber und Ihren Arbeitnehmern zur Seite.