Abmahnung in Düsseldorf, Hamburg, Bundesweit – darauf müssen Arbeitgeber achten

Wann und wie darf in
der Arbeitswelt Gelb gezeigt werden?

Wann ist eine Abmahnung arbeitsrechtlich wirksam?

Niemand wird gerne abgemahnt. Ebenso wenig sprechen Arbeitgeber gerne Abmahnungen aus. Schließlich ging dieser eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung voraus. Doch erst nach einer wirksam ausgesprochenen Abmahnung können Sie als Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung durchsetzen. Doch nicht jede Zurechtweisung oder Ermahnung in einem Arbeitsverhältnis ist auch im rechtlichen Sinne eine Abmahnung.

Abmahnung
Abmahnung

Wie sieht eine korrekte Abmahnung aus?

Damit eine Abmahnung wirksam ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitgeber muss möglichst genau beschreiben (mit Uhrzeit und Datum) um was für einen Vertragsverstoß es geht. Ganz allgemein ausgesprochenes „regelmäßiges Zuspätkommen“ reicht hier nicht aus.

  • Es muss deutlich gemacht werden, dass im Wiederholungsfall mit einer Kündigung zu rechnen ist.

  • Der Arbeitgeber muss dieses Verhalten deutlich als Vertragsverstoß aussprechen mit der Aufforderung dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen.

Somit erfüllt die wirksame Abmahnung gleich zwei wesentliche Aufgaben: eine Warn- und eine Dokumentationsfunktion. Das heißt, Sie als Arbeitgeber informieren den Arbeitnehmer über sein vertragswidriges Verhalten und dokumentieren gleichzeitig, dass Sie ihm eine Chance gegeben haben, sein Fehlverhalten einzustellen.