Wir denken über Grenzen hinaus. Für Sie und Ihre Angestellten.

Als Arbeitgeber übernehmen Sie besondere Verantwortung – für Ihre Mitarbeitenden ebenso wie für Ihr Unternehmen. Damit verbunden sind Rechte und Pflichten, die nicht immer so deutlich und verständlich sind, um effektiv ein- bzw. umgesetzt zu werden. Das betrifft Sie als Arbeitgeber im Besonderen nach der kürzlichen Gesetzesänderung des Nachweisgesetzes und der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur verpflichtenden Zeiterfassung. 

Deshalb beraten wir Sie bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen aller Art und vertreten Sie kompetent im Rahmen entsprechender Gerichtsprozesse. Zudem bieten wir Ihnen und Ihren Mitarbeitenden arbeitsrechtliche Schulungen zu diversen Themen der Personalführung oder der Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften an.

Wir lösen den Fachkräftemangel. Zwar nicht mit links. Aber rechtssicher. 

Die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in Deutschland. Sie kann auch in Ihrem Unternehmen die ersehnte Lösung für Personalengpässe sein. Um rechtliche Fallen und langwierige bürokratische Hürden zu vermeiden, verlassen Sie sich auf unser langjähriges Know-how in Sachen Erwerbsmigration und Arbeitsrecht.

Wir lösen den Fachkräftemangel. Zwar nicht mit links. Aber rechtssicher.

Die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in Deutschland. Sie kann auch in Ihrem Unternehmen die ersehnte Lösung für Personalengpässe sein.

Um rechtliche Fallen und langwierige bürokratische Hürden zu vermeiden, verlassen Sie sich auf unser langjähriges Know-how in Sachen Erwerbsmigration und Arbeitsrecht.

Der Engpass an qualifizierten Arbeitskräften ist eine der größten Herausforderungen für Unternehmen.

Arbeitgeber

Wir sind Ihr starker Partner für den Einsatz ausländischer Fachkräfte

Spätestens beim Einsatz von Personal aus Nicht-EU-Ländern stellen sich für Sie als Arbeitgeber mehrere Fragen: Wie sieht es überhaupt mit der Arbeitserlaubnis aus? Oder wie erhält mein potenzieller Wunschkandidat ein entsprechendes Visum? Was muss ich als Arbeitgeber beim Relocating-Prozess beachten?
Zu diesen und all Ihren anderen Fragen haben wir die passenden Antworten und beraten Sie als Arbeitgeber rund um die Themen:

Zudem vertreten wir Ihr Unternehmen und Ihren neuen Arbeitnehmer im Visumsverfahren zur Erlangung des nationalen Visums. Anschließend vertreten wir Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden im Verfahren der Ausländerbehörde zur Erteilung von verschiedenen Aufenthaltstiteln, wie z.B.:

Dabei übernehmen wir gerne die Verhandlungen mit den Entscheidungsträgern, wie der Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit. Bei Bedarf begleiten wir Ihre Arbeitnehmer auch zu persönlichen Terminen bei der Ausländerbehörde – inklusive entsprechender Kommunikation zusätzlich noch z.B. auf Englisch, Ukrainisch, Russisch etc.

Kurz: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, damit Ihre Mitarbeitenden Ihrem Unternehmen auch dauerhaft erhalten bleiben und flexibel einsetzbar sind. Schließlich kennen wir im Behörden-Dschungel immer den kürzesten Weg zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Arbeitgeber

Neue Impulse für Ihre Personalabteilung und Ihre Führungskräfte.

Wir teilen unsere Expertise mit Ihrem Team

Copy: Wir schulen Sie und Ihre Personalabteilungen umfassend und fachübergreifend zu verschiedenen aktuellen Themen, die im Zusammenhang mit der Personalführung aufkommen.

Dafür kommen wir gerne in Ihr Unternehmen und schulen Ihr HR-Team oder weitere Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

Hier eine exemplarische Auswahl unserer Vortragsthemen:

Arbeitgeber