Zivilrecht, Medizinrecht &
Bank- und Kapitalmarktrecht

Was wir sonst noch im Köcher haben

Dank unserer Qualifikationen und langjährigen Berufserfahrungen vertreten wir Sie in anderen Rechtsgebieten als Fachanwaltskanzlei ebenso kompetent und professionell wie im Migrations- oder im Arbeitsrecht.

Weitere Rechtsgebiete

Zivilrecht

Die häufigsten Rechtsfragen des Alltags drehen sich um das Zivilrecht. Das ist wenig verwunderlich, da die meisten Probleme aus den Rechtsverhältnissen zwischen Privatpersonen bzw. Bürgern entstehen. Darauf weisen auch die synonymen Begriffe Privatrecht und bürgerliches Recht hin. Im Gegensatz zum öffentlichen Recht regelt das Privat- bzw. das Zivilrecht also die Rechtsbeziehungen von rechtlich gleich gestellten Rechtssubjekten. 

Wir bieten sowohl Verbrauchern bzw. Privatpersonen als auch Unternehmen eine hochqualifizierte Beratung und Vertretung in fast allen zivilrechtlichen Angelegenheiten. Dabei liegen unsere Schwerpunkte auf:

• Unternehmensgründung

• Forderungsbeitreibung

• Produkthaftung, Schmerzensgeld und Schadensersatz,

• Vertragsgestaltung und Anfertigung von AGBs.

Medizinrecht

Auf unser juristisches Know-how können sich auch Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und besonders Patienten verlassen. Dabei treten wir seit vielen Jahren in arzthaftungsrechtlichen Mandaten für Sie ein. Oftmals bestehen in gerichtlichen Verfahren Beweisschwierigkeiten, und das Kostenrisiko ist unvorhersehbar. Daher bemühen wir uns in jedem Fall um eine schnelle und faire außergerichtliche Streitschlichtung. 

Mittlerweile hat sich der Schwerpunkt der Kanzlei im Medizinrecht auf die rechtlichen Fragen des Gesundheitsrechts fokussiert. Bei der Lösung der unternehmerischen Herausforderungen der Unternehmen aus dem Gesundheitsrecht leisten wir einen Beitrag zur Verringerung des Fachkräftemangels, indem wir dabei behilflich sind, Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland in Deutschland legal zu beschäftigen.

Weitere Rechtsgebiete
Weitere Rechtsgebiete

Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir Sie als Anleger auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts gegen Banken, freie Anlageberatungsgesellschaften sowie Gründungsgesellschafter und Treuhandkommanditisten. Wir treten dabei insbesondere bei fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb geschlossener Fonds ein. 

Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht setzen wir mit dem Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen sowie mit dem Widerspruch bei Lebensversicherungen. In beiden Fällen prüfen wir vorab entsprechende Immobiliendarlehensverträgen bzw. Versicherungspolicen und beraten Sie umfänglich zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüchen.